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Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheiklassen A2, A1 und AM.- Mindesalter: 24 Jahre
- 12 x Grunduntericht á 90 Minuten
- 4 x klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten nach Absprache
- 12 x Pflichtfahrten - 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- weitere Fahrstunden nach Bedarf
- Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind: AM, A1, A2
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.- Mindesalter: 16 Jahre
- 12 x Grunduntericht á 90 Minuten
- 4 x klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten nach Absprache
- 12 x Pflichtfahrten - 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- weitere Fahrstunden nach Bedarf
- Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind: AM
Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.- Mindesalter: 18 Jahre
- 12 x Grunduntericht á 90 Minuten
- 4 x klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten nach Absprache
- 12 x Pflichtfahrten - 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind: AM A1
Klasse A2S
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer max. Nennleistung von 35 kW und einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht.- Mindesalter: 18 Jahre und Führerscheinklasse A1 oder B
- Grunduntericht entfällt
- Praxis: kann entfallen, wenn der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann
Klasse B + B17
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt). Außerdem - nur in Deutschland - dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).- Mindesalter: 18 Jahre - B17 Mindesalter: 17
- 12 x Grunduntericht á 90 Minuten
- 2 x klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten nach Absprache
- 12 x Pflichtfahrten - 5 x Überland, 4 x Autobahn, 3 x Nachtfahrt
- Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind: AM L
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger (oder einem Sattelanhänger) mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3,5 t.- Mindesalter: 18 Jahre
- Grunduntericht entfällt
- 5 x Pflichtfahrten - 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt
Klasse B96
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt.- Mindesalter: 18 Jahre
- 2,5 Stunden Theorie
- 3,5 Stunden Praxis (in denen Spurwechsel, Bremsen und Einparken geübt werden)
Klasse L
Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).- Mindesalter: 16 Jahre
- 12 x Grunduntericht á 90 Minuten
- 2 x klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten nach Absprache
- Praxis - hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
Klasse M
Zugmaschinen bis 60 km/h3 bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).- Mindesalter: 16 Jahre
- 12 x Grunduntericht á 90 Minuten
- 6 x klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten nach Absprache
- Praxis - hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
- Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind: L
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³oder einer anderen Antriebsform.- Mindesalter: 16 Jahre
- 12 x Grunduntericht á 90 Minuten
- 2 x klassenspezifischer Unterricht á 90 Minuten nach Absprache
- Praxis - hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
Klasse Mofa
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstge-schwindigkeit von maximal 25 km/h- Mindesalter: 15 Jahre
- 6 x Grunduntericht á 90 Minuten
- 2 x Pflichtfahrten
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